Geprüfte Sicherheit
Sicherheit geniesst höchste Priorität: Für Elektroinstallationen und für gewisse Geräte sind Schluss-, Abnahme- und Sicherheitskontrollen vorgeschrieben. Die aktuell gültige Niederspannungs-Installationsverordnung besagt, dass der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich ist für die Sicherheit seiner Anlagen, die einer obligatorischen periodischen Kontrolle unterliegen. Abgestuft nach Gebäudeart erfolgt die Kontrolle jährlich oder alle fünf, zehn oder zwanzig Jahre – diese führen wir selbst oder mit unserem Partnerunternehmen «wey & burkard» durch.